Weitere Entscheidung unten: VG Darmstadt, 16.07.1998

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.07.1998 - 5 S 1/98   

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VGH Baden-Württemberg, 03.07.1998 - 5 S 1/98 (https://dejure.org/1998,3281)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.07.1998 - 5 S 1/98 (https://dejure.org/1998,3281)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Juli 1998 - 5 S 1/98 (https://dejure.org/1998,3281)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Planfeststellung einer Straßenbahnlinie: Planrechtfertigung; Abweichung von einem Bebauungsplan; Nachvollziehbarkeit von Gutachten für Planbetroffene; Konfliktbewältigung

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 38 BauGB; § 8 PBefG; § 13 PBefG; § 28 PBefG
    Straßenbahn; Planfeststellung; Planrechtfertigung für den Bau einer neuen Straßenbahnlinie; Bebauungsplan; Abweichung vom Gutachten; Nachvollziehbarkeit; Geschwindigkeitsbegrenzungen; Festlegung von Höchstgeschwindigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Planfeststellungsverfahren wegen des Baues einer neuen Straßenbahnlinie, Abweichung vom Bebauungsplan, Bürgerbeteiligung und Nachvollziehbarkeit, Vornahme von Geschwindigkeitsbegrenzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 165 (Ls.)
  • VBlBW 1998, 235 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1998 - 5 S 2/98

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen B-Linie abgelehnt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.1998 - 5 S 1/98
    Der Senat hat mit Beschluß vom 30.03.1998 - 5 S 2/98 - den Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß abgelehnt.

    Zu den vom Kläger auch im Hauptsacheverfahren aufrecht erhaltenen Rügen mehrfacher Verfahrensrechtsverstöße im Planfeststellungsverfahren hat der Senat bereits in seinem in dieser Sache ergangenen Beschluß vom 30.03.1998 - 5 S 2/98 - über den Eilantrag des Klägers darauf hingewiesen, daß ein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften nicht aus sich heraus zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führt.

    Auf die Rüge des Klägers, dem Vorhaben fehle die Planrechtfertigung, hat der Senat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (vgl. Beschl. v. 30.03.1998 - 5 S 2/98) die zwischen dem Kläger auf der einen und dem Beklagten und der Beigeladenen zu 1 auf der anderen Seite umstrittene Frage, ob der durch das Vorhaben nicht mit enteignender Vorwirkung Betroffene eine möglicherweise fehlende Planrechtfertigung geltend machen kann, offengelassen und in der Sache bei summarischer Prüfung die erforderliche Planrechtfertigung mit folgenden Ausführungen bejaht:.

    Wie bereits in seinem Beschluß vom 30.03.1998 - 5 S 2/98 - kann der Senat auch hier im Hauptsachverfahren offenlassen, ob dem Kläger ein Anspruch auf gerechte Abwägung auch der Verkehrssicherheitsverhältnisse auf der Straße vor seinem Grundstück als eigener Belang zusteht.

    Entgegen den Einwendungen des Klägers sind auf den Seiten 10ff. des schalltechnischen Gutachtens der Ingenieurgesellschaft Dr. Gr mbH vom 07.10.1997 (Anlage 14 zum Planfeststellungsbeschluß) die Eingabedaten der Berechnungen in allen wesentlichen Punkten wiedergegeben; dies wurde im Beschluß des Senats vom 30.03.1998 - 5 S 2/98 - bereits näher dargelegt.

    Hinsichtlich der übrigen ursprünglich im Klageverfahren vom Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluß erhobenen, nach dem im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen Beschluß des Senats vom 30.03.1998 - 5 S 2/98 - allerdings nicht weiter vertieften Rügen betreffend die Untersuchung und Abwägung von Vorhabensalternativen, die Problematik verkehrsbedingter Schadstoffe und die Erschütterungsfrage wird auf die Ausführungen des Senats in jenem Beschluß und ergänzend auf die eingehende, im Ergebnis rechtlich nicht zu beanstandende Auseinandersetzung mit diesen Fragen im Planfeststellungsbeschluß (S. 35f., 46ff., 48ff. und 53f.) verwiesen.

  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.1998 - 5 S 1/98
    Ein Anspruch auf (teilweise) Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses billigt die Rechtsprechung dem nicht mit enteignender Vorwirkung betroffenen Kläger ausnahmsweise nur dann zu, wenn seine Belange im Planfeststellungsbeschluß rechtswidrig unberücksichtigt blieben und das Fehlen der ihm grundsätzlich nur zustehenden planergänzenden Schutzauflagen von so großem Gewicht ist, daß die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.1996 - 11 A 86.95 -, UPR 1996, 350; Urt. v. 14.09.1992 - 4 C 34-38.89 -, BVerwGE 91, 17/20; Urt. v. 20.10.1989 - 4 C 12.88 -, BVerwGE 84, 31/45; Urt. v. 07.07.1978 - 4 C 79.76 u.a. -, BVerwGE 56, 110/133; ebenso Beschl. d. Senats v. 23.10.1997 - 5 S 1687/95; Urt. v. 21.03.1997 - 5 S 1568/96 - u. Urt. v. 13.03.1996 - 5 S 1743/95 -, VBlBW 1996, 423).

    Auf den Antrag des allein immissionsbetroffenen oder in sonstiger Weise durch das planfestgestellte Vorhaben nur mittelbar beeinträchtigten Klägers ist der Planfeststellungsbeschluß zudem nur darauf zu überprüfen, ob er ihn in öffentlichen Rechten verletzt, die ihm auch subjektiven Rechtsschutz vermitteln; ein Anspruch darauf, daß der Planfeststellungsbeschluß in vollem Umfang auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft wird, wie er den mit enteignender Vorwirkung durch ein planfestgestelltes Vorhaben betroffenen Grundstückseigentümern zugebilligt wird (std. Rspr.; vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschl. v. 30.12.1996 - 11 VR 24.95; Urt. v. 18.04.1996 - 11 A 86.95 -, UPR 1996, 350; Beschl. v. 13.03.1995 - 11 VR 2.95 -, Buchholz 445.5 § 14 WaStrG Nr. 3), hat der Kläger hingegen nicht.

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.1998 - 5 S 1/98
    Die nur abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt nicht (BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 19.94 -, BVerwGE 100, 370/379f. sowie Beschl. v. 21.01.1998 - 4 VR 3.97).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.1998 - 5 S 1/98
    Ein Anspruch auf (teilweise) Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses billigt die Rechtsprechung dem nicht mit enteignender Vorwirkung betroffenen Kläger ausnahmsweise nur dann zu, wenn seine Belange im Planfeststellungsbeschluß rechtswidrig unberücksichtigt blieben und das Fehlen der ihm grundsätzlich nur zustehenden planergänzenden Schutzauflagen von so großem Gewicht ist, daß die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.1996 - 11 A 86.95 -, UPR 1996, 350; Urt. v. 14.09.1992 - 4 C 34-38.89 -, BVerwGE 91, 17/20; Urt. v. 20.10.1989 - 4 C 12.88 -, BVerwGE 84, 31/45; Urt. v. 07.07.1978 - 4 C 79.76 u.a. -, BVerwGE 56, 110/133; ebenso Beschl. d. Senats v. 23.10.1997 - 5 S 1687/95; Urt. v. 21.03.1997 - 5 S 1568/96 - u. Urt. v. 13.03.1996 - 5 S 1743/95 -, VBlBW 1996, 423).
  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.1998 - 5 S 1/98
    Sie (die Planrechtfertigung) setzt nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung voraus, daß das Vorhaben den Zielen des jeweiligen Fachplanungsgesetzes entspricht und objektiv erforderlich, d.h. vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.1996 - 11 VR 25.95 - u. Urt. v. 24.11.1989 - 4 C 41.88 -, BVerwGE 84, 123/130).
  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.1998 - 5 S 1/98
    Ein Anspruch auf (teilweise) Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses billigt die Rechtsprechung dem nicht mit enteignender Vorwirkung betroffenen Kläger ausnahmsweise nur dann zu, wenn seine Belange im Planfeststellungsbeschluß rechtswidrig unberücksichtigt blieben und das Fehlen der ihm grundsätzlich nur zustehenden planergänzenden Schutzauflagen von so großem Gewicht ist, daß die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.1996 - 11 A 86.95 -, UPR 1996, 350; Urt. v. 14.09.1992 - 4 C 34-38.89 -, BVerwGE 91, 17/20; Urt. v. 20.10.1989 - 4 C 12.88 -, BVerwGE 84, 31/45; Urt. v. 07.07.1978 - 4 C 79.76 u.a. -, BVerwGE 56, 110/133; ebenso Beschl. d. Senats v. 23.10.1997 - 5 S 1687/95; Urt. v. 21.03.1997 - 5 S 1568/96 - u. Urt. v. 13.03.1996 - 5 S 1743/95 -, VBlBW 1996, 423).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.1998 - 5 S 1/98
    Hierbei kann auch die Realisierung öffentlicher Verkehrsprogramme ein gewichtiges öffentliches Verkehrsinteresse darstellen (BVerwG, Urt. v. 21.07.1989 - 7 C 39.87 -, Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 29 u. Beschl. v. 02.10.1991 - 7 B 59.91 - a.a.O., § 13 PBefG Nr. 33).
  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.1998 - 5 S 1/98
    Auf den Antrag des allein immissionsbetroffenen oder in sonstiger Weise durch das planfestgestellte Vorhaben nur mittelbar beeinträchtigten Klägers ist der Planfeststellungsbeschluß zudem nur darauf zu überprüfen, ob er ihn in öffentlichen Rechten verletzt, die ihm auch subjektiven Rechtsschutz vermitteln; ein Anspruch darauf, daß der Planfeststellungsbeschluß in vollem Umfang auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft wird, wie er den mit enteignender Vorwirkung durch ein planfestgestelltes Vorhaben betroffenen Grundstückseigentümern zugebilligt wird (std. Rspr.; vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschl. v. 30.12.1996 - 11 VR 24.95; Urt. v. 18.04.1996 - 11 A 86.95 -, UPR 1996, 350; Beschl. v. 13.03.1995 - 11 VR 2.95 -, Buchholz 445.5 § 14 WaStrG Nr. 3), hat der Kläger hingegen nicht.
  • BVerwG, 21.01.1998 - 4 VR 3.97

    Bundesverwaltungsgericht stoppt einstweilen Bau der Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.1998 - 5 S 1/98
    Die nur abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt nicht (BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 19.94 -, BVerwGE 100, 370/379f. sowie Beschl. v. 21.01.1998 - 4 VR 3.97).
  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.1998 - 5 S 1/98
    Eine verfahrensrechtswidrige Benachteiligung des Bürgers liegt hierin nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.03.1992 - 4 B 39.92 -, NVwZ 1993, 268).
  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 34.89

    Lärmschutzwand - § 17 FStrG, §§ 48, 49 VwVfG, Konfliktbewältigungsgebot

  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Einwendungen einer Gemeinde

  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 25.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Reduzierung der Anzahl der

  • BVerwG, 02.10.1991 - 7 B 59.91

    Öffentliches Verkehrsinteresse - Personenbeförderungsrechtliche Genehmigung -

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1996 - 5 S 1743/95

    Straßenrechtliche Planfeststellung: Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen

  • BVerwG, 24.06.1993 - 4 B 114.93

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1687/95

    Bauliche Änderung einer Straße oder eines Schienenwegs als Ursache für eine

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 152/95

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen eisenbahnrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1997 - 5 S 1568/96

    Wesentliche Änderung öffentlicher Straßen oder Eisenbahnen; erheblicher baulicher

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 5 S 1443/14

    Klage einer staatlichen Hochschule gegen den Planfeststellungsbeschluss für den

    Dies ist hier aufgrund der mit dem Vorhaben verfolgten Zielsetzung, den öffentlichen Personennahverkehr im Neuenheimer Feld zu verbessern (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 20.04.2005 - 9 A 56.04 -, BVerwGE 123, 286; Senatsurt. v. 03.07.1998 - 5 S 1/98 -, BRS 60 Nr. 13), der Fall.

    Die bestehende bauplanungsrechtliche Situation wäre indes bei der Abwägung nicht nur als wesentlicher städtebaulicher Belang, sondern auch als schutzwürdiges Interesse der betroffenen Einrichtungen an der Beibehaltung des bestehenden Zustandes (vgl. Senatsurt. v. 06.05.2011 - 5 S 1670/09 -, VBlBW 2012, 108) mit besonderem - grundrechtlichen (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) - Gewicht zu berücksichtigen gewesen (vgl. Senatsurt. v. 03.07.1998 - 5 S 1/98 -, BRS 60 Nr. 13).

  • OVG Bremen, 18.02.2010 - 1 D 599/08

    Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 nach Lilienthal - Planfeststellungsbeschluss;

    Die Verwaltungsgerichte sind daher nicht befugt, selbst öffentliche Verkehrsinteressen festzustellen und dem geplanten Vorhaben mit Anspruch auf strikte und unüberwindbare Beachtung entgegenzuhalten (VGH Baden-Württemberg, rt. v. 03.07.1998 - 5 S 1/98 - BRS 60 Nr. 13).
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2023 - 7 MS 49/22

    Pioritätsgrundsatz; städtebauliche Belange; Planfeststellung; vorläufiger

    Bestehende entgegenstehende Festsetzungen eines Bebauungsplans sind als - öffentliche - Belange des Städtebaus in die fachplanerische Abwägung einzubeziehen und entsprechend ihrem Gewicht zu berücksichtigen, sie können aber abwägend überwunden werden ( VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.07.1998 - 5 S 1/98 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2004 - 5 S 2586/03

    Durch Bebauungsplan festgesetzte Baugebietsfläche; Anforderungen an den

    Die im Ergebnis abweichende Entscheidung des Senats vom 03.07.1998 (- 5 S 1/98 - BRS 60 Nr. 13) ist noch auf der Grundlage der bis zum 31.12.1997 geltende Fassung von § 38 BauGB ergangen.
  • VGH Hessen, 18.03.2008 - 2 C 1092/06

    Planfeststellungsverfahren - Festsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen beim

    Zwar sind Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht schon selbst im Planfeststellungsbeschluss festzulegen (VGH Baden-Württemberg, U. v. 03.07.1998 - 5 S 1/98 -, BRS 60 Nr. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 1444/14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau

    Selbst wenn sich die Beigeladene auf das Fachplanungsprivileg des § 38 BauGB n. F. berufen könnte (vgl. dazu sogleich), wäre die bestehende bauplanungsrechtliche Situation bei der Abwägung als wesentlicher städtebaulicher Belang und gleichzeitig - im Hinblick auf die ihre Forschung begünstigenden Festsetzungen - als schutzwürdiger Belang der Antragstellerin mit dem ihr zukommenden besonderen Gewicht zu berücksichtigen gewesen (vgl. Senatsurt. v. 03.07.1998 - 5 S 1/98 -, BRS 60 Nr. 13).
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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 16.07.1998 - 2 E 1527/96 (4)   

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https://dejure.org/1998,11806
VG Darmstadt, 16.07.1998 - 2 E 1527/96 (4) (https://dejure.org/1998,11806)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 16.07.1998 - 2 E 1527/96 (4) (https://dejure.org/1998,11806)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - 2 E 1527/96 (4) (https://dejure.org/1998,11806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung von Werbeanlagen; Bauplanungsrechtliche Beurteilung eines Vorhabens für ein innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ohne Bebauungsplan liegenden Baugrundstücks; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 165
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 L 5277/96

    Buchgrundstück; Baugrundstück; Baulast; Ausschluß eines Abwehranspruchs;

    Der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 26.3.1976 - IV C 7.74 -, BVerwGE 50, 282; Urt. v. 4.6.1996 - 4 C 15.95 -, BRS 58 Nr. 206 = NVwZ-RR 1997, 271 = BauR 1996, 841; Beschl. v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 -, NVwZ-RR 1999, 165 = Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 152) anerkannte Ausnahmefall, dass die fehlende Erschließung eine unmittelbare Rechtsverschlechterung wegen der Pflicht zu (verstärkter) Duldung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB nach sich zieht, liegt hier nicht vor.
  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01479

    Klage einer Nachbargemeinde gegen Windkraftanlage; Drittschutz bei

    Die von der Klägerbevollmächtigten zitierte Rechtsprechung (BVerwG v. 11.5.1998 - 4 B 45/98 - Rn 7 ff. = NVwZ-RR 1999, 165) hinsichtlich eines eventuellen Drittschutzes der Erschließung bezieht sich explizit auf die faktische Einrichtung eines Notwegerechts im Sinne von § 917 BGB, welches hier nicht in Frage steht.
  • VG Gießen, 07.11.2002 - 1 G 4082/02

    Zulässigkeit einer Mobilfunksendeanlage; Nutzungsänderung; Genehmigungsfreiheit

    Vielmehr müssen mit dieser Gestaltungssatzung gebietsspezifische gestalterische Absichten verfolgt werden, die dem von der Gestaltungssatzung erfaßten Gebiet ein besonderes Gepräge geben sollen (vgl. z.B. Hess. VGH, Urteil vom 15.09.1994 - 4 UE 4184/88 -, NVwZ-RR 1995, 250 ;, VG Darmstadt, Urteil vom 16.07.1998 - 2 E 1527/96 -, NVwZ-RR 1999, 165; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.09.1988 - 1 A 82/86 -, BauR 1989, 68; Bayerischer VGH, Urteil vom 25.06.1990 - 15 N 88.629 -, BRS 50 Nr. 133).
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